Trotzdem sollten Sie hierbei nicht Ihre monatliche Buchhaltung und somit das laufende Ergebnis Ihrer Tätigkeit aus den Augen verschwinden lassen. Wir unterstützen Sie hierbei sehr gerne.
Sie benötigen eine Finanzbuchhaltung um:
Die Führung der laufenden Finanzbuchhaltung wird in Unternehmen oftmals als unschöne Pflicht bezeichnet. Hierbei helfen wir Ihnen gerne, die Belege zu sortieren und sich die Pflicht als schöne Pflicht entpuppen zu lassen.
Sowohl bei der Finanzbuchhaltung als auch bei der An- und Abmeldung sowie der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Wir arbeiten nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes und übernehmen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 1 ff. StBerG) ausschließlich die Leistungen, die vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 5 ff. StBerG) nach § 6 StBerG (insbesondere § 6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG) ausgenommen sind.
Unsere Dienstleistungen umfassen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die Erstellung der lfd. Lohnabrechnungen und die sonstigen Dienstleistungen, die nicht vom Gesetz ausgenommen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Begriffe "Finanzbuchführung" bzw. "Lohn- und Gehaltsabrechnung" genannt werden.